Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Ziel des Beschwerdeverfahrens

Wir legen großen Wert auf eine faire und vertrauensvolle Partnerschaft mit unseren Zulieferern und Dienstleistern. Unsere Lieferanten verpflichten sich, die im Verhaltenskodex festgelegten Standards und Anforderungen in Bezug auf Menschenrechte und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten.

PDF Verhaltenskodex für Lieferanten

Das Beschwerdeverfahren dient dazu, auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder unsere Verhaltensstandards aufmerksam zu machen. Es bietet allen internen und externen Personen die Möglichkeit, Hinweise sicher und vertraulich zu melden.

Wer kann eine Beschwerde einreichen?

Das Verfahren steht allen offen, insbesondere:

  • Mitarbeitenden unseres Unternehmens,
  • Beschäftigten bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern,
  • sonstigen Dritten, die von möglichen Verstößen betroffen sind oder Kenntnis davon haben.

Welche Themen können gemeldet werden?

Meldungen können sich insbesondere auf folgende Themen beziehen:

  • Verstöße gegen Menschenrechte (z. B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, unfaire Arbeitsbedingungen),
  • Verstöße gegen umweltbezogene Pflichten (z. B. Umweltverschmutzung, unsachgemäßer Umgang mit Chemikalien, Abfall oder Emissionen),
  • sonstige Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder gegen unsere Unternehmensgrundsätze.

Einreichung einer Beschwerde

Beschwerden oder Hinweise können auf folgenden Wegen eingereicht werden:

  • Postalisch (vertraulich):
    IGH Papierhandels GmbH
    Compliance / Beschwerdeverfahren
    Auf dem Gockelsberg 4
    56075 Koblenz

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber können auf Wunsch anonym bleiben. Alle eingehenden Beschwerden werden vertraulich behandelt.

Ablauf des Beschwerdeverfahrens

  1. Eingang der Beschwerde: Jede Meldung wird dokumentiert und zeitnah geprüft.
  2. Bestätigung: Der Eingang der Beschwerde wird, sofern möglich, innerhalb von 7 Tagen bestätigt.
  3. Prüfung und Klärung: Die zuständige Stelle prüft den Sachverhalt sorgfältig und holt bei Bedarf weitere Informationen ein.
  4. Maßnahmen: Falls ein Verstoß festgestellt wird, werden angemessene Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
  5. Rückmeldung: Die meldende Person erhält – soweit rechtlich zulässig – eine Rückmeldung über das Ergebnis und die ergriffenen Maßnahmen.

Schutz der Hinweisgebenden

Benachteiligungen oder Sanktionen aufgrund einer Beschwerde sind ausdrücklich untersagt. Das Unternehmen garantiert den Schutz der Vertraulichkeit und der Identität der meldenden Person, soweit dies gesetzlich möglich ist.

Missbräuchliche Nutzung des Beschwerde Managements

Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit der Möglichkeit um, Hinweise zu geben. Die Meldung falscher Informationen kann betroffene Personen und Unternehmen zu Unrecht in Verdacht bringen. Wir weisen daher darauf hin, dass bewusst unwahre Behauptungen über Dritte strafbar sein können.